Monatsarchiv für Juni 2008

Beschluss Bundesvorstand zur Vorratsdatenspeicherung

dieGruenen am 30. Juni 2008

Zu Ihrer Information im Folgenden der heutige Beschluss „Das Gebot der Stunde: Datenschutz, Datenabbau und Datensparsamkeit - Vorratsdatenspeicherungen stoppen“ des Bundesvorstandes von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu sechs Monaten Vorratsdatenspeicherung.

Der Beschluss wurde einstimmig gefasst.

 

Das Gebot der Stunde: Datenschutz, Datenabbau und Daten- sparsamkeit - Vorratsdatenspeicherungen stoppen

Die Vorratsdatenspeicherung ist heute sechs Monate in Kraft: Seit dem 1. Januar 2008 sind die Telekommunikations- unternehmen verpflichtet, alle Verkehrsdaten ihrer Kunden für sechs Monate zu speichern.

Die Vorratsdatenspeicherung reiht sich ein in eine Politik der großen Koalition, die die Bürgerrechte mit Füßen tritt. Unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung werden die Grundrechte immer weiter eingeschränkt. Wir wehren uns dagegen, dass die Verfassung als Steinbruch benutzt wird und dass das Bundesverfassungsgericht die Bundesregierung regelmäßig in ihre Schranken weisen muss.

Der Grundsatz der Unschuldsvermutung tritt außer Kraft, wenn wahllos von allen Bürgerinnen und Bürgern Daten gesammelt und gespeichert werden. Mit der Vorratsdatenspeicherung wird eine Politik des Generalverdachts betrieben, die uns alle zu Verdächtigen macht. Die Speicherung der Verbindungs- und Standortdaten führt dazu, dass sensible Informationen nicht mehr bedenkenlos per Telefon oder Internet übermittelt werden. Denn mit Hilfe der gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt sowie private und geschäftliche Kontakte nachvollzogen werden. Durch diese Profilbildung können Rückschlüsse auf persönliche Interessen und Probleme der Betroffenen gezogen werden.

Verschiedene Berufszweige wie Ärzte, Anwälte, Journalisten oder psychologische Beratungen sind jedoch auf vertrauliche Kommunikation angewiesen. Beratungsdienste wie die Telefonseelsorge, Drogen- oder Schwangerschaftsberatungen beklagen bereits eine zunehmende Verunsicherung und Zurückhaltung der Betroffenen. Die im Auftrag des AK Vorratsdatenspeicherung durchgeführte forsa-Umfrage bestätigt diese Beobachtungen.

Auch die Wirtschaft ist von Schäubles Datensammelwut unverhältnismäßig betroffen. Die Telekommunikationsunter- nehmen werden von der Politik als Hilfssheriffs missbraucht. Sie sind durch immer neue Gesetze und neue technische Anforderungen planerischen Unsicherheiten und großen finanziellen Belastungen ausgesetzt. Die Zumutungen gehen so weit, dass einige kleinere und mittlere Unternehmen ihren Geschäftsbetrieb einstellen müssen, weil sie die Anforderungen durch die Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung nicht erfüllen können.

Mit der Speicherung der Daten wachsen auch die Begehrlichkeiten - sowohl auf Seiten des Staates als auch auf Seiten der Wirtschaft. Schon jetzt ist ein Anstieg der klassischen Überwachung, wie beispielweise dem Abhören von Telefonaten, und eine wachsende Abfrage von Verbindungsdaten, also wer mit wem wann und wo kommuni- ziert hat, nachweisbar. Neben den Strafverfolgungsbehörden entwickeln auch die Urheberindustrie, Versicherungen und Finanzdienstleister ein gesteigertes Interesse an den vorhandenen Daten.

Die Vorfälle bei der Deutschen Telekom beweisen, dass auch in den Telekommunikations-unternehmen die Missbrauchsgefahr steigt. Die mangelnde Kontrollierbarkeit der Datenberge lässt scheinbar rechtsfreie Räume entstehen, die schonungslos für die eigenen Zwecke ausgenutzt werden. Der Grundsatz muss daher lauten, weniger Datenberge statt immer neue!

Das endgültige Urteil zur Vorratsdatenspeicherung steht noch aus, jedoch hat das Bundesverfassungsgericht in einer Eilentscheidung den Abruf der Daten durch die Straf- verfolgungsbehörden stark eingeschränkt. Wir sind zuversichtlich, dass das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung wieder stoppen wird und damit erneut die Bundesregierung am Abbau der Grundrechte hindert.

Statt jedoch aus dem Eilurteil oder anderen wegweisenden Urteilen des Bundesverfassungsgericht zu lernen und die Datenspeicherung zu beschränken, steigert die Bundesregierung ihre Datensammelwut nur noch mehr: Mit dem elektronischen Einkommensnachweis ELENA schafft sie eine neue Form der Vorratsdatenspeicherung und häuft immer größere Datenberge an. Bei ELENA werden sämtliche Einkommensdaten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gesammelt und gespeichert – obwohl davon nur ein Bruchteil überhaupt benötigt wird. Die schmerzliche Erfahrung zeigt: sind Daten erst einmal vorhanden, ist eine Nutzung zum Kampf gegen Terrorismus, aber auch gegen Schwarzarbeit und kleinere Delikte vorprogrammiert. Das Versprechen der Bundesregierung, die Daten nur zweckgebunden zu verwenden, wird bei entsprechendem Druck schnell gebrochen sein.

Auch das zentrale Bundesmelderegister, das Schäuble aus der Schublade kramt, ist ein unkontrollierbares Datengebirge mit immenser Missbrauchsgefahr. Wenn mit einem Klick in die Datenbank Religionszugehörigkeit, alle früheren Adressen, Waffenscheinbesitz, Hochzeitsdaten und Steuernummer abgerufen und weitergegeben werden können, ist der Gläserne Bürger keine Illusion mehr. Bis zur Zuordnung eines allgemeinen Personenkennzeichens, welches das Bundesverfassungsgericht im Mikrozensusurteil 1969 verboten hat, ist es dann nur noch ein kleiner Schritt.

Gegen den Abbau der Grundrechte setzen wir uns zur Wehr: zahlreiche Grüne beteiligen sich an der Massenklage gegen die Vorratsdatenspeicherung und unsere Bundestagsfraktion hat eine eigene Verfassungs- und Organklage auf den Weg gebracht. Wir haben die grüne Bürgerrechtsoffensive zur Aufklärung und Information gestartet, denn viele Bürgerinnen und Bürger sind sich nicht darüber im Klaren, was mit ihren Daten passiert und welche Gefahren Schäubles Datensammelwut für sie birgt. Genau diese Unkenntnis nutzt der Innenminister aus, um immer weitergehende Einschränkungen der Freiheitsrechte vorzunehmen.

Mit unserer Bürgerrechtsoffensive unterstreichen wir, dass wir diesen Abbau der Bürgerrechte durch den Staat nicht akzeptieren. Wir sind uns sicher: Vorratsdatenspeicherung, ELENA und zentrales Bundesmelderegister verhindern weder Terrorismus noch Kriminalität, sondern verletzen das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf informationelle Selbstbestimmung.

Wir fordern die Bundesregierung auf, die Vorrats- datenspeicherung zurückzunehmen und einen Wandel hin zu mehr Datensparsamkeit im Sinne einer echten Bürgerrechtspolitik zu vollziehen. Es ist Aufgabe des Staates, die Freiheitsrechte seiner Bürgerinnen und Bürger zu schützen und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung zu gewährleisten.

(Quelle: Bündnis90/Die Grünen)

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