Unser Protest geht weiter! Nachdem die Gemeinde das Einvernehmen zum Hähnchenmaststall erklärt hat, wenden wir uns mit den Einwendungen der Bürger direkt an die zuständigen Fachabteilungen des Landratsamtes.
Uwe Kekeritz, der für die Bündnisgrünen bei den anstehenden Bundestagswahlen um das Direktmandat in unserem Stimmkreis kämpft, hat bereits seine Hilfe zugesagt und ein Gespräch mit Landrat Schneider geführt.
Auch wir haben Herrn Landrat Schneider kontaktiert, um die Einwendungen gegen das Bauprojekt an übergeordneter Stelle vorzutragen. Das Schreiben finden Sie unten abgedruckt.
Einige betroffene Bürger waren zwischenzeitlich beim Landratsamt - Bauamt - vorstellig, um sich als Verfahrensbeteiligte umfassend über den bisherigen Stand der Dinge zu informieren und um ihre ganz persönlichen Bedenken gegen den geplanten Maststall vorzubringen. Diese Möglichkeit steht allen Mitbürgern des Rimbachgrundes offen. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Im übrigen bereiten wir weitere Maßnahmen gegen den Stall vor, die teilweise fachanwaltschaftliche Beratung benötigen. Dazu bedienen wir uns eines Berliner Rechtsanwaltes, der sich auf die Thematik spezialisiert hat und bereits große Erfolge verbuchen konnte. Mehr dazu zu einem späteren Zeitpunkt.
Sehr geehrter Herr Landrat
zum Antrag der Friedrich und Rainer Köstner GbR, Neubau eines Hähnchenmaststalles für 39.900 Tiere, möchten wir als Ortsverband von Bündnis90/Die Grünen die zahlreichen Einwendungen der Burghaslacher Bürger weiterleiten und bitten, trotz nichtöffentlichen Verfahrens die Bedenken der Bevölkerung in das Genehmigungsverfahren einfließen zu lassen.
Grundsätzlich stellt sich die Frage, ob denn der Bedarf nach einem Masthähnchenstall begründet ist. Gerne würden wir erfahren, ob eine Wirtschafts- und Alternativenprüfung für das Bauvorhaben vorliegt. Vor der Genehmigung einer solchen Anlage sollten neben den jüngsten Entwicklungen in der Landwirtschaft, z.B. die stetig steigende Nachfrage nach Bioprodukten, auch die anstehenden Verordnungen und Richtlinien zur Umsetzung der europäischen Wasserrahmen- richtlinie berücksichtigt werden, die eigentlich Massentier- zuchtanlagen ab 2013 aus Gründen des Gewässerschutzes verbietet.
Neben den moralischen Aspekten der Massentierhaltung und insbesondere der grausamen Hühnchenmast sorgen sich die betroffenen Anwohner um ihre Gesundheit. In der Gemeinde Burghaslach gibt es bereits einen großen Betrieb im Bereich der Geflügelhaltung. Wie unter http://www.eper.de/eper2/0_common/0_details.php?id=06-09-57500320004 nachzulesen ist, betrug die gemessene Ammoniakabgabe in die Luft dieses Betriebes im Jahre 2004 11,3 t.
In der Nachbargemeinde Wachenroth, Ortsteil Warmersdorf, befindet sich etwa 6 km entfernt von Burghaslach ein weiterer Geflügelmäster, dessen Betrieb die Luft im Jahr 2004 mit 17,5 t Ammoniak verunreinigte, wie folgende Quelle dokumentiert: http://www.eper.de/eper2/0_common/0_details.php?id=06-09- 57200450001.
Hinzu kommen einige Landwirtschaftsbetriebe, deren Einrichtungen keiner Messung unterliegen.
Allerdings zeugen die hier überall vorkommenden Gelbflechten, die ausschließlich vom Nährstoffangebot aus der Luft leben, von einer Überdüngung der Umgebung. Es ist unstrittig, dass Ammoniak als gesundheitsgefährdend einzustufen ist, wobei dieser Schadstoff insbesondere Atemwegserkrankungen und Augenentzündungen hervorruft.
Bitte informieren Sie die betroffenen Bürger ausführlich über die zu erwartenden Gesundheitsgefahren, wenn ein weiterer ammoniakproduzierender Großbetrieb in unserer Gemeinde angesiedelt wird.
In diesem Zusammenhang stellt sich auch das Problem des Stickstoffausstoßes. Während die Hähnchen, die circa 38 Tage lang auf ihr Schlachtgewicht gemästet werden, abtransportiert werden, bleibt die Gülle von 39.900 Tieren hier. Diese Gülle beinhaltet einen hohen Prozentsatz an Restnährstoffen. Überwiegend Stickstoff, den die Tiere über Eiweißfuttermittel aufgenommen haben, ist in Gülle nachweisbar. Dazu kommt eine Belastung mit stallspezifischen Keimen und Rückständen aus Zusatzstoffen und Medikamenten. Gülle enthält ferner den bereits erwähnten Ammoniak und andere gasförmige Emissionen.
Der Verbleib der überschüssigen Nährstoffe ist dabei unzureichend geregelt, weshalb in vielen Regionen mit intensiver Tierhaltung eine Überdüngung mit Stickstoff zu verzeichnen ist. Denn der Natur wird mehr Stickstoff zugeführt, als von Nutzpflanzen aufgenommen werden kann. Dies hat weit reichende Auswirkungen auf den Naturhaushalt. So ist der Stickstoffüberschuss Ursache steigender Nitratbelastung des Grundwassers.
Der Rimbachgrund ist nicht an die Fernwasserversorgung angeschlossen. Die Bewohner beziehen ihr Trinkwasser aus eigenen Hauswasserversorgungen.
Wie wird vom Betreiber Sorge getragen, dass eine Überdüngung der Äcker und Wiesen und eine Belastung des Grundwassers dauerhaft ausgeschlossen ist?
Biogasanlagen sind keine überzeugende Lösung, da hierbei Nährstoffe wie Stickstoff, Phosphor und Kalium vollständig erhalten bleiben. Im übrigen handelt es sich dann, wenn Gülle per Abnahmevertrag verkauft wird, nicht mehr um Dünger, sondern um Abfall. Gem. § 5 Abs. 1 Nr. 3 BImSchG gehört zu den Pflichten der Betreiber von Massentieranlagen die umweltverträgliche Verwertung von Abfällen. Diese Regelung geht den Bestimmungen des Abfallrechts vor und verlangt ausweislich der Gesetzesbegründung vom Betreiber einer derartigen Anlage, dass er alle erforderlichen Vorbereitungen trifft, um zu gewährleisten, dass Abfälle nach den einschlägigen Vorschriften ordnungsgemäß verwertet bzw. ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit beseitigt werden können. Dies ist unseres Erachtens bei Biogasanlagen nicht gegeben, da hier als Restprodukt giftiges Güllekonzentrat erzeugt wird, welches die Überdüngungsproblematik eher verschärft denn verbessert.
Vernünftig erachten wir eigentlich nur eine Entscheidung, die unseren vorbelasteten Standort vor weiteren Stickstoff- und Ammoniakausstößen schützt. Gleichzeitig wären die Bürger vor Gestank und erhöhtem Schwerlastverkehraufkommen geschützt und müssten auch nicht mit einer Beeinträchtigung des bislang wirklich schönen Landschaftsbildes leben.
Wie soll sich die Anlage überhaupt angemessen in das Landschaftsbild einfügen? Für den Rimbachgrund wurde ein Dorferneuerungsverfahren eingeleitet, angeblich auch, um die Dörfer für den Tourismus attraktiver zu gestalten. Gegenüber des geplanten Standortes liegt die historische Mauritiuskirche, wohl die einzige touristische Attraktion des Rimbachgrundes. Ein Hühnchenmaststall trägt sicherlich nicht zur Tourismusförderung bei. Vielmehr dürfte sich dieser kontraproduktiv bis geschäftsschädigend auswirken.
Gedanken machen sich die Burghaslacher Bürger auch über die Erschließung der Zufahrt zu dem künftigen Betriebsgelände. Die betreffende Fläche grenzt an die Staatstraße 2261 an, die in absehbarer Zeit saniert werden soll. Außerdem liegt das Gebiet außerhalb einer geschlossenen Ortschaft. Wie wird die Zufahrt gestaltet werden, damit der außerörtliche Verkehr nicht behindert wird? Gibt es eine Abbiegerspur, damit der Schwerlastverkehr problemlos das Grundstück befahren kann? Wird ein Wendehammer gebaut oder fahren die Lastwagen gar rückwärts in die Staatsstraße ein? Richtet sich das Genehmigungsverfahren die Zufahrt betreffend nach der jetzigen Straßenführung oder werden Sanierungsänderungen berücksichtigt? Und wo liegt das öffentliche Interesse an einer Betriebszufahrt zu einem Hähnchenmaststall, welches die Gemeinde berechtigt, lediglich 90 % der Straßenbaukosten auf die Bauherren umzulegen, während 10 % die Allgemeinheit zu tragen hat?
Interessieren würde uns ferner, in welcher Form die gesetzlich vorgeschrieben Artenschutzprüfung stattfindet. In den Wiesen des Rimbachgrundes sind in der warmen Jahreszeit vermehrt Störche zu bewundern, die dort erfreulicherweise ein gutes Lebensumfeld finden. Wäre es nicht sinnvoll, vor der Genehmigung eine umfassende Artenschutzprüfung zu veranlassen, um überhaupt festzustellen, welche Tiere und Pflanzen vom Bau des Stalles, von der Erschließung für Schwerlastverkehr, von der Flächenversiegelung und den zu erwartenden Schadstoffausstößen in Mitleidenschaft gezogen werden? Bei Acker- und Intensivgrünland sind erfahrungsgemäß viele Vögel, Laufkäfer, Schwebfliegen, Ameisen, Stechimmen, Spinnen, Heuschrecken, Falter und Schmetterlinge, Wanzen oder Zikaden zu finden. Oftmals auch geschützte Tierarten, allen voran der Feldhamster. Nur eine Katalogisierung der betroffenen Fläche kann verdeutlichen, welche Tiere und Pflanzen sich hier angesiedelt haben. Und nur durch eine Katalogisierung kann künftig festgestellt werden, welche Auswirkungen ein Hühnchenmaststall auf Flora und Fauna hat. Für unseren Landkreis wäre dies besonders wichtig, denn bislang gibt es weder eine Katalogisierung des Gebietes noch einen Hühnchenmaststall. Insofern kann ohne entsprechende Voruntersuchung auch keine vernünftige Artenschutzprüfung erfolgen, da schlicht und ergreifend keine Vergleichswerte für eine Abschätzung vorliegen.
Schlussendlich möchten wir noch einige offene Fragen zum Brandschutz geklärt wissen.
Wie gedenkt der Betreiber die Brandschutzbestimmungen einzuhalten? Nachdem die Tiere auf brandanfälliger Einstreu gehalten werden müssen, ist in der hier vorgesehenen Geflügelhaltung das Brandrisiko besonders groß. Nach geltenden Brandschutzbestimmungen muss gewährleistet sein, dass die Tiere in einem sehr kurzen Zeitraum komplett aus dem Stall evakuiert werden können. Wie soll dies bei knapp 40.000 Tieren geschehen?
Artikel 15 der Brandschutzverordnung schreibt vor, bauliche Anlagen so zu errichten, dass der Entstehung und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorgebeugt wird und bei Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.
Die Brandschutzbestimmungen in den Bauordnungen enthalten keine konkreten Regelungen, was es bedeutet, dass die Rettung der Tiere möglich sein muss. In der Fachliteratur wird die Auffassung vertreten, dass für Menschen eine eigenständige Flucht innerhalb von 10 Minuten möglich sein soll. Da die Gefahren eines Brandes für Menschen und Tiere vergleichbar sind, müsste somit auch für Tiere eine Flucht, Rettung oder Evakuierung innerhalb von 10 Minuten möglich sein.
Es gibt nur zwei technische Möglichkeiten, dies zu handhaben.
Entweder der Stall kann durch Rolltore oder aufklappbare Wände in kurzer Zeit so geöffnet werden, dass die Tiere ohne Hindernisse ins Freie gelangen können. In diesem Fall müsste dann allerdings wiederum dafür Sorge getragen werden, dass die Tiere vor dem Stall in einer Einfriedung Platz finden, und dass die Möglichkeit besteht, diese dann geordnet in ein anderes Gebäude zu bringen.
Oder es müssten in der Anlage leistungsfähige Sprinkleranlagen eingebaut werden, die einen Brand schnell und wirkungsvoll bekämpfen könnten.
Welche Lösungen hierzu sind bei dem geplanten Bauvorhaben vorgesehen?
Der geplante Maststall löst in der Bevölkerung sehr viel Unsicherheit und auch Unmut aus. Wir wären Ihnen daher sehr dankbar, wenn Sie unsere Anfrage auch ohne rechtliche Verpflichtung beantworten würden. Denn nur durch Informationsaustausch können so heikle Bauvorhaben einer Bevölkerung plausibel gemacht werden – insbesondere, wenn ein Bauvorhaben nur knapp die notwendigen Voraussetzungen eines öffentlichen Verfahrens unterschreitet.
Herzlichen Dank für Ihre Hilfe.
Mit freundlichen Grüßen
Bündnis 90/Die Grünen
Ortsverband Burghaslach
