Pressemitteilung der Grünen Nr. 025/09 vom 23.02.2009
Zu den von EU-Kommissar Spidla vorgelegten Zahlen über die Ein- kommensunterschiede von Männern und Frauen in der EU erklärt Astrid Rothe-Beinlich, Frauenpolitische Sprecherin und Mitglied im Bundes- vorstand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
„Erneut haben wir es schwarz auf weiß: Die Einkommensschere zwischen Frauen und Männern geht nach wie vor weit und gerade in Deutschland immer weiter auseinander. Dass Deutschland als eine führende Industrienation dabei einen der schlechtesten Plätze in der EU einnimmt, ist ein Skandal und gleichfalls Armutszeugnis für die Bundesregierung. Speziell wird hier die vermeintlich fortschrittliche Frauenpolitik von Ursula von der Leyen und ihrer Förderin Angela Merkel entlarvt, bei der zwar stets über Frauen gesprochen wird, aber die in Wirklichkeit nur Familie meint. Echte Gleichstellung lässt sich eben nicht durch Sonntagsreden und freiwillige Vereinbarungen erreichen, sie braucht ein aktives Engagement und effektive gesetzliche Regelungen.
Gerade in Krisenzeiten und angesichts des schon bestehenden und anwachsenden Fachkräftemangels können es sich weder Wirtschaft noch Politik länger leisten, auf das Potential gut ausgebildeter Frauen zu verzichten – die jedoch ordentlich bezahlt werden müssen. Auch ist längst erwiesen, dass die Männerdominanz in den Führungsetagen ein echtes Innovationshemmnis darstellt.
Deshalb fordern wir eine verbindliche 40-Prozent-Quote für Frauen in Aufsichtsräten nach norwegischem Vorbild. Außerdem müssen überkommene Rollenvorstellungen, die von einem Alleinernährer mit hinzu verdienender Ehefrau ausgehen, endlich über Bord geworfen werden. Frauen wie Männer müssen die Möglichkeit haben, Familie und Beruf für alle Seiten befriedigend miteinander vereinbaren zu können. Die jetzigen Regelungen des Elterngeldes sind hier bei weitem nicht ausreichend. Benötigt wird dafür eine gut ausgebaute, verlässliche und qualitativ hochwertige Infrastruktur von der frühkindlichen Bildung bis zur Pflege und Betreuung von Angehörigen.“
